Das Recht auf Teilhabe am staatlichen Studienangebot begründet auch in Fällen zulassungsbeschränkter Studiengänge keinen Anspruch auf Berücksichtigung von Kosten eines Auslandsstudiums als außergewöhnliche Belastungen. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Steuerrechts sowie bei allgemeinen betriebswirtschaftlichen Themen. Mit individueller Betreuung, Zugewandheit, Freundlichkeit und schnellen Reaktionszeiten sorgen wir dafür, dass Sie sich nicht nur fachlich, sondern auch persönlich bestens aufgehoben fühlen.
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Wir freuen uns, Sie recht bald als Mandant begrüßen zu dürfen.
Mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die zum Teil die Steuern betreffen. Viele davon finden sich im Steueränderungsgesetz 2025, das am 19.12.2025 im Bundesrat beschlossen wurde.
Zuwendungen eines Alleingesellschafters an eine gemeinnützige GmbH sind als Spenden abziehbar, auch wenn die gGmbH die Mittel (auch) zur Begleichung eines mit dem Zuwendenden geschlossenen Mietvertrags verwendet.




