Aufwendungen für Fahrten zur Pflege und Unterstützung eines nahen Angehörigen sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn sie dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig entstehen.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Steuerrechts sowie bei allgemeinen betriebswirtschaftlichen Themen. Mit individueller Betreuung, Zugewandheit, Freundlichkeit und schnellen Reaktionszeiten sorgen wir dafür, dass Sie sich nicht nur fachlich, sondern auch persönlich bestens aufgehoben fühlen.
Wir erfüllen unsere Aufgaben ggf. unter Hinzuziehung externer Spezialisten mit sehr gut qualifizierten Mitarbeitern innerhalb einer modernen, auf die digitalen Anforderungen und Möglichkeiten ausgerichteten Kanzlei.
Wir freuen uns, Sie recht bald als Mandant begrüßen zu dürfen.
Der Bundesfinanzhof entschied, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien maßgebend und daher von der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen sind.
Der Bundesfinanzhof hat seine langjährige Rechtsprechung zur Behandlung von Grundstücksveräußerungen im Privatvermögen unter Vereinbarung zinslos gestundeter Ratenzahlungen geändert.




