Der Bundesfinanzhof entschied, dass die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden durfte und dass diese einkommensabhängige Besteuerung verfassungsgemäß ist.
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Aufwendungen für Fahrten zur Pflege und Unterstützung eines nahen Angehörigen sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn sie dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig entstehen.
Der Bundesfinanzhof entschied, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien maßgebend und daher von der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen sind.




