Wirtschaftsprüfung

Mittelgroße Gesellschaften sind handelsrechtlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer jährlich testieren zu lassen. Neben diesen Pflichtprüfungen sind regelmäßig auch freiwillige Prüfungen auf Anregung unterschiedlicher Interessengruppen notwendig, deren fachgerechte Durchführung wir ebenfalls gerne für Sie übernehmen.

Jahresabschlussprüfung

Pflicht- und freiwillige Jahresabschlussprüfungen nach deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften

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Due Diligence

Sorgfältige Prüfung zur Vorbereitung und Absicherung bei Unternehmensübernahmen, Beteiligungen und Immobilieninvestitionen

Unternehmensbewertung

Bewertung von Unternehmen insbesondere bei gesellschafts- und familienrechtlich bedingten Veränderungen sowie anlässlich des Kaufs oder Verkaufs von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen

Sonstige Prüfungen

Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und anderen Spezialvorschriften

 

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Ihre Wirtschaftsprüfung in guten Händen

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin oder rufen Sie uns an: 0 27 38 - 6 88 48-0