Die Corona-Krise beeinflusst mittlerweile fast alle Lebensbereiche. Im steuerlichen Bereich ergeben sich daher auch viele Fragen, die die Finanzbehörden und Gerichte zu erörtern haben.
Ab 27.03.2020 (Mittags) beginnt das elektronische Antragsverfahren zur NRW Soforthilfe 2020. Hier finden Sie alle Informationen.
Gerne beraten wir Sie während der Coronakrise, wie Sie sich und Ihr Unternehmen vor Liquiditätsproblemen schützen.
Die Corona-Krise hat Auswirkungen auf fast alle Lebensbereiche. Lesen Sie in dieser Ausgabe, was der Gesetzgeber und die zuständigen Institutionen bisher an Maßnahmen eingeleitet haben.
Wir suchen ab Sommer 2020 eine/n Auszubildende/n zur/zum Steuerfachangestellte/n (m/w/d)
Werbung für den Arbeitgeber auf dem privaten Pkw kann für Mitarbeiter lukrativ erscheinen. Finanzrichter aus Münster urteilten nun, dass das hierfür gezahlte Entgelt der Lohnsteuer unterliegt. Werbeflächenvermietungen dürften demnach künftig unattraktiver sein.
Zum Jahreswechsel 2019/2020 traten im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht umfangreiche Änderungen in Kraft. Einen Überblick hierzu erhalten Sie in dieser Ausgabe.
Wenn auch Sie in Kryptowährungen investiert haben bzw. dies erwägen, beachten Sie bitte, dass potenzielle Gewinne der Steuer unterliegen, wenn ein An- und Verkauf innerhalb eines Jahres stattgefunden hat. Nach einem aktuellen Urteil sind Kryptowährungen und Fremdwährungen vergleichbar.
Stellt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern unbelegte Brötchen nebst Heißgetränk zur Verfügung, führt dies – anders als bei einem vollständigen Frühstück – nicht zu einem steuerpflichtigen Sachbezug.
Veröffentlichungspflichtige Unternehmen sollten beachten, dass der Jahresabschluss 2018 bis zum Jahresende 2019 veröffentlicht werden muss, da ansonsten eine Mahngebühr festgesetzt wird.